AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma RJR-Elektrotechnik GmbH

§ 1 Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von RJR-Elektrotechnik GmbH schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatoresche Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.

§ 2 Offerten

Schriftlich abgegebene Offerten haben keine längerfristige Gültigkeit, von mehr als 3 Monaten, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Unsere Offerten sind generell vertraulicher und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche Offerten bearbeiten. In allen Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Weitergebe in jeglicher Form an dritte wird gemäss UWG strikt untersagt. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Auftraggeber dies schriftlich, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Eine Bestätigung der Auftragsannahme erfolgt schriftlich, per Fax oder E-Mail oder gemäss Vereinbarung. Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, so wird dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Auftragnehmer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht. Bei Bestellungswiederruf müssen alle bereits aufgelaufenen Kosten vom Auftraggeber getragen werden.

§ 3 Termine

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Bei sonstigen Verzögerungen kann der Auftraggeber:

Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich

dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen.

Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber so unverzüglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

§ 4 Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Auftragnehmer liefert die Ware in der bestellten Ausführung, soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht.

Als Lieferung gilt die Bereitstellung der Ware in der bestellten Ausführung am Fertigungsort des Auftragnehmers oder am vorab schriftlich vereinbarten Ort.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Ware, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind hierbei ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Lieferkonditionen werden eindeutig in der Offerte und/oder Auftragsbestätigung festgelegt. Wenn keine Lieferkonditionen Vereinbart sind, hat der Auftraggeber die Produkte am Fertigungsort der Firma RJR-Elektrotechnik GmbH zu übernehmen. Wird die Ware zwei Wochen nach Liefertermin nicht vom Auftraggeber übernommen, so fallen Lagergebühren in Höhe von 3% des netto Auftrages an. Ist auch bei Ablauf einer Nachfrist von vier Wochen, die Ware nicht vom Auftraggeber übernommen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und alle bereits aufgelaufenen Kosten müssen vom Auftraggeber getragen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu bezahlen. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen. Alle Zahlungen erfolgen auf das Konten von RJR-Elektrotechnik GmbH oder als Barzahlung gegen Quittung.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Auftragnehmer berechtigt,

sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Auftraggeber darf mit Gegenansprüchen an den Auftragnehmer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 10 % p.a. beträgt. Ab der ersten Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 20,00.— pro Mahnung erhoben. Bei Einleitung einer Betreibung werden zusätzlich CHF 250,00.—Bearbeitungsgebühren fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma RJR-Elektrotechnik GmbH. Der Auftraggeber ist mit dem Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich einverstanden.

§ 6 Gewährleistung

Wir leisten für die von uns gelieferten Artikel in der Weise Garantie, dass wir während 12 Monaten nach deren Einbau oder Lieferung alle jene Teile, die nicht einer natürlichen Abnützung unterliegen, und die wegen nachweisbarer, fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, in dem wir so rasch wie möglich und nach unserer Wahl diese ersetzen.

Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung ab, für die dem Besteller/Auftraggeber entstandenen direkten oder indirekten Schäden, sowie für Beschädigungen oder Unbrauchbarwerden einzelner Teile infolge natürlichen Verschleisses, mangelhafter Bedienung oder höherer Gewalt, für den falschen Einsatz solcher Apparate, wenn uns besondere Betriebsbedingungen nicht bekannt gegeben oder ohne unsere Schuld ungenügend bemessen wurden, weiterhin durch Eingriffe des Bestellers/Auftraggebers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn der Besteller/Auftraggeber die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Besteller/Auftraggeber die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Irgendeine, über den Ersatz des fehlerhaften Materials hinausgehende Garantie oder Haftpflicht besteht hierbei nicht. Es gelten die Bestimmungen des OR.

§ 7 Umtausch und Rücknahme

Gelieferte und verrechnete Produkte Sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Nach Prüfung im Einzelfall kann Ware nur dann zurückgenommen werden, sofern diese im Originalzustand, vollständigen Zubehör und/oder Kleinteile, mit geringen Gebrauchsspuren, ist.

Rücksendungen an unsere Adresse werden nicht entgegengenommen. Unsere Kosten für Kontrolle und verkaufsgerechte Instandsetzung werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht.

Angefertigte Verteilungen können nicht zurück genommen werden.

§ 8. Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässen Lösungen führen können.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Birsfelden. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt ausschliesslich Schweizer Recht einschliesslich UN-Kaufrecht. Der Gerichtsstand ist das Bezirksgericht in Arlesheim. Der Auftragnehmer darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder die mit dem Kunden abgeschlossenen Lieferverträge berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.

§ 10 Datenschutz

Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir Ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden im Shop nur im notwendigen Umfang erhoben.

Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

§ 10.1 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
Wir nutzen die von Ihnen erhobenen Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie die Abwicklung der Zahlungen. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail oder FAX zu. Wir verwenden Ihre Information ausschliesslich um mit Ihnen über Bestellungen und Produkte zu kommunizieren, sowie auch dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen.

Die erhobenen Daten werden auf unbestimmte Zeit gespeichert.

Folgende Informationen werden von Ihnen übermittelt und genutzt:

Adressdaten

Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefonnummer, etc.)

Wir unterhalten physische, elektronische und verfahrenstechnische Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit der Erhebung, dem Speichern und der Offenlegung von persönlichen Informationen unserer Kunden.

§ 10.2 Auskunftsrecht
Nach dem Gesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Auskunftsersuche erteilen Sie bitte an uns.

§ 10.3 Widerruf von Einwilligungen
Die nachstehende Einwilligung haben Sie ggf. im Verlauf des Bestellprozesses ausdrücklich erteilt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

Wir beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und speichern und verarbeiten Ihre Daten nur in dem Masse, wie es für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist.

Der Widerruf ist zu richten an die Firma RJR-Elektrotechnik GmbH

§ 10.4 Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an Handels- oder Dienstleistungspartnern, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist (Name, Adresse, evtl. Telefonnummer zur Abstimmung von Lieferterminen).

§ 11 Fremd AGB

Der Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder sonstiger Dritter wird ausdrücklich widersprochen.

§ 12 Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht auf Dritte übertragen.

Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle diesbezüglichen bisherigen Abmachungen zwischen Auftraggeber & Auftragnehmer.

Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere Zahlungs- und Lieferkonditionen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.